Hauptmenü
- Gemeinde Dörzbach
- Rathaus & Gemeinderat
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Gewerbe
- Freizeit & Kultur
Öffentliche Auslegung der Teiländerung des Bebauungsplans „MI Wohnen und
Einkaufen“ in Dörzbach und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB sowie Beschluss über die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2
BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Dörzbach hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2020
beschlossen, die Teiländerung für den Bebauungsplanentwurf „MI Wohnen und Einkaufen“
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern, den Entwurf der Teiländerung
des Bebauungsplans gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung
beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
Anhörung Träger öffentlicher Belange:
Planzeichenerklärung und textliche Festsetzungen
Artenschutzrechtliche Untersuchung