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Können Sie sich als Eltern nicht einigen, ist das Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Es berät Sie oder vermittelt Sie an weitere Beratungsstellen. Erst wenn diese Bemühungen gescheitert sind, können Sie einen Antrag ans Gericht stellen..
Hinweis: Als umgangsberechtigte Person haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Sollte der Kontakt Umgang schädlich für das Kind sein, kann das Gericht das Umgangsrecht
Eine mildere Lösung wäre, dass Sie das Kind in Gegenwart eines Dritten sehen dürfen. Eine Vertretung der Jugendhilfe kann die Besuche begleiten.
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.
Keine
Beschreiben Sie in Ihrem Antrag möglichst genau, wie der Umgang geregelt sein soll, also etwa wann und wo Sie die Kinder abholen und wieder zurückgeben möchten.
Beantragen Sie die Regelung des Umgangs bei Gericht schriftlich.
Das Gericht leitet Ihren Antrag dem anderen Elternteil und dem Jugendamt mit der Bitte um Stellungnahme zu.
Sobald diese vorliegen, erhalten Sie Kopien.
Den Antrag kann jede zum Umgang berechtigte Person stellen. Das sind in erster Linie die Eltern. Großeltern und Geschwister haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl dient. Andere enge Bezugspersonen können im Fall einer engen sozial-familiären Bindung auch ein Umgangsrecht haben.
Das Gericht wird anschließend auf eine einvernehmliche Lösung drängen. Möglicherweise unterbreitet es einen eigenen schriftlichen Vorschlag.
Kommt eine einvernehmliche Lösung zustande, beispielsweise durch die Vermittlung von Rechtsanwälten, protokolliert es sie und schickt Ihnen eine Kopie. Ansonsten werden Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Antragstellung zu einem Erörterungstermin geladen und müssen dort erscheinen.
Das Gericht muss im Verlauf des Verfahrens in der Regel auch das Kind anhören. Es kann für das Kind einen Verfahrensbeistand als "Anwalt oder Anwältin des Kindes" bestellen. Auch sas Jugendamt ist beteiligt und nimmt am Termin teil.
Als Eltern können Sie im Termin Ihre Wünsche und Bedenken darlegen.
Sollte auch im Termin keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Gericht.
Keine
Zum Wohl des Kindes sollten alle Beteiligten versuchen, das Umgangsrecht einvernehmlich zu regeln.
Amtsgericht Öhringen
Karlsvorstadt
18
74613
Öhringen
Telefon: 07941/6040
Fax: 07941/604 360
poststelle(@)agoehringen.justiz.bwl.de
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.12.2017 freigegeben.