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Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt. Dazu gehört
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist,
Die Bewilligung darf Ihnen nur erteilt werden, wenn für Sie die Durchführung Ihres Vorhabens ohne eine gesicherte Rechtsstellung unzumutbar ist. Die Benutzung soll zudem einem bestimmten Zweck dienen, den Sie nach einem bestimmten Plan verfolgen.
Die Bewilligung erhalten Sie nicht für
Hinweis: Im Einzelfall müssen Sie auf Anforderung weitere Unterlagen vorlegen.
Sie müssen die wasserrechtliche Bewilligung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und als Ergebnis erhalten Sie entweder die Bewilligung oder einen Ablehnungsbescheid.
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle
keine
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter \"Dienstleistung für den Bürger\".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.07.2018 freigegeben.