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Sie möchten gewerblich Personen mit Mietwagen befördern? Dafür benötigen Sie eine Mietwagengenehmigung.
Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter (Fahrgast) bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten.
Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.
Achtung: An Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer vermietete Autos gelten nicht als Mietwagen.
Von Taxen unterscheiden sich Mietwagen folgendermaßen:
Wollen Sie Personen mit Taxen befördern, benötigen Sie dafür eine Taxigenehmigung.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Mietwagengenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot Ihrer zuständigen Stelle können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Tipp: Antragsformulare erhalten Sie auch bei Fachverlagen und den Fachverbänden:
Die zuständige Stelle führt ein Anhörverfahren durch. In dessen Rahmen fordert sie Stellungnahmen von anderen Stellen an, unter anderem von
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Rahmengebühr für die Genehmigung:EUR 50,00 -500,00
Für Regelfälle liegt sie
Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.
Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Hinweis: Weitere Kosten können Ihnen entstehen für
Werbung ist auf allen Karosserieteilen von Mietwagen zulässig.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinverfügungen (AV) der Regierungspräsidien, z.B. die AV des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Zulassung von Werbung an Taxen und Mietwagen vom 11.01.2008.
Mietwagen müssen mit einem Wegstreckenzähler (nicht Taxameter!) sowie mit einer Alarmanlage ausgerüstet sein. Ausnahmen sind möglich.
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.10.2019 freigegeben.