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Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt für einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
Hinweis: Für folgende hoheitliche Aufgaben müssen Sie weiterhin den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin beauftragen:
Auskunft und Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen (Bezirkseinteilung)
Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen als
Hinweis: Als Mieter oder Mieterin dürfen Sie keinen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Feuerstättenbescheid
Sie müssen einen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Sie können sich für den Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die Bezirksschornsteinfegerin oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb frei entscheiden.
Der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg bietet Ihnen auf seiner Internetseite die Möglichkeit, nach regionalen Anbietern von Schornsteinfegerarbeiten zu suchen.
Weitere Auskünfte und Informationen zum Schornsteinfegerwesen erhalten Sie
Im Feuerstättenbescheid steht, wann Sie welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten regelmäßig an den Heizungen durchführen lassen müssen. Diesen erhalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin von Haus- oder Wohnungseigentum im Anschluss an jede Feuerstättenschau.
Sie sind als Eigentümerin oder Eigentümer selbst dafür verantwortlich, die im Feuerstättenbescheid genannten Termine einzuhalten. Die dort festgelegten Arbeiten müssen Sie rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag geben.
Zugelassen ist jeder Betrieb nach der EU/EWR-Handwerks-Verordnung, bei dem das Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2014 freigegeben.