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Dürfen Sie in Ihrem Unternehmen pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten? Dann müssen Sie einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB) bestellen. Gehen von den Anlagen im Unternehmen besondere Gefahren aus? Dann gilt das unter Umständen auch bei geringeren Abwassermengen. Hierunter fallen etwa Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe lagern oder einsetzen (z.B. Galvanikbetriebe). Sie können auch mehrere Personen als Gewässerschutzbeauftragte bestellen.
Haben Sie Immissionsschutz- oder Abfallbeauftragte bestellt, so können diese auch die Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen.
Die für die Abwasseranlagen zuständige Betriebsleitung oder eine sonstige beauftragte Person ist Gewässerschutzbeauftragter bei
Gewässerschutzbeauftragte haben folgende Aufgaben:
Hinweis: Die Behörde kann in Einzelfällen die Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten näher regeln, erweitern oder einschränken. Die Selbstüberwachung darf dadurch aber nicht beeinträchtigt werden.
Sie müssen die Gewässerschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, beispielsweise, indem Sie
Vorschläge und Bedenken müssen die Gewässerschutzbeauftragten unmittelbar der entscheidenden Stelle in der Betriebshierarchie vortragen können. Sie dürfen Gewässerschutzbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligen.
die Wasserbehörde
Wasserbehörde ist,
Das Amt des Gewässerschutzbeauftragten dürfen Sie nur Beschäftigten übertragen, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Die Beschäftigten können ihre Fachkunde auf zwei Arten nachweisen:
keine
Sie müssen zuerst Ihren Betriebs- oder Personalrat über die geplante Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten und die ihnen übertragenen Aufgaben unterrichten.
Die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten zeigen Sie schriftlich der zuständigen Behörde an. In der Anzeige müssen Sie die Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten genau beschreiben.
Achtung: Eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten müssen Sie der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.
Die Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg" bietet Ihnen weitere Informationen zum Thema "Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz".
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße
21
70565
Stuttgart
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
poststelle(@)rps.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.12.2016 freigegeben.