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Unternehmen brauchen eine wasserrechtliche Zulassung, wenn sie
Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen oder einer Befristung verknüpft. In bestimmten Fällen kann sie widerrufen werden.
Eine gehobene Erlaubnis erhalten Sie, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Gewässerbenutzers besteht.
In seltenen Fällen erhalten Sie sie auch in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung.
Die Erlaubnis benötigen Sie beispielsweise für das
Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn die Nutzung vom Gemeingebrauch umfasst wird. Dies sind aber nur Nutzungen, die wenig intensiv und meist traditionell erlaubt sind. Hierzu gehören z.B. das Baden, Fahren mit kleinen Booten ohne eigenen Antrieb und Tränken von Tieren.
Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Dies ist der Fall, wenn nicht vermeidbare, schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Im Übrigen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.
Beispielsweise setzt eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) unter anderem voraus, dass die Schadstofffracht des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist. Nur dann können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis erhalten.
Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Art der beantragten Erlaubnis.
Für die Einleitungserlaubnis einer Abwasseranlage sind z.B. regelmäßig die im Folgenden genannten Dokumente erforderlich. Im Einzelfall können von der zuständigen Behörde jedoch weitere Unterlagen verlangt werden.
Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft Ihren Antrag. Als Ergebnis erhalten Sie entweder die beantragte Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
je nach Gebührenordnung der zuständigen Stelle
keine
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2018 freigegeben.