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Der Hauptzweck der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende ist das Studium. Wenn Sie aus bestimmten Ländern kommen, dürfen Sie nur in engen Grenzen arbeiten:
Dies steht auch in Ihrer Aufenthaltserlaubnis .
In allen anderen Fällen muss Sie die zuständige Stelle zur Arbeit oder zum Praktikum zulassen.
Dies gilt zum Beispiel für
Achtung: Beachten Sie, dass Sie erst arbeiten dürfen, wenn Sie die Zulassung von der zuständigen Stelle erhalten haben.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, können Sie ohne Einschränkungen arbeiten.
Abhängig vom Einzelfall
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle. .
Sie müssen schriftlich beantragen, zur gewünschten Beschäftigung zugelassen zu werden. Dazu benötigen Sie in der Regel ein Antragsformular, das Sie von der zuständigen Stelle erhalten. Das ausgefüllte Formular können Sie persönlich abgeben oder per Post an die zuständige Stelle senden.
Bei studienfachbezogenen Praktika füllt der Praktikumsbetrieb einen Erfassungsbogen und einen Praktikumsplan aus. Der Erfassungsbogen steht auch im Merkblatt für studienfachbezogene Praktika im Onlineauftritt der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten die Zulassung befristet für die Dauer der Beschäftigung.
Als ausländische Studierende, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind, können Sie sich ein Praktikum auch vermitteln und genehmigen lassen. Dafürzuständig istdie Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit Künzelsau
Würzburger Str.
30
74653
Künzelsau
Telefon: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 07940 / 9151750
Kuenzelsau(@)arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall - Tauberbischofsheim
Bahnhofstraße
18
74523
Schwäbisch Hall
Telefon: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen:
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 0791 / 9758 -209
Landratsamt Hohenlohekreis
Allee
17
74653
Künzelsau
Telefon: 07940/18-0
Fax: 07940/18-336
info(@)hohenlohekreis.de
Sprechzeiten:
1. Allgemeine Sprechzeiten
Die Dienststellen des Landratsamtes Hohenlohekreis sind grundsätzlich für Besucher von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag auch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter bestrebt, gegebenenfalls nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten persönliche Vorsprachen von Bürgern zu ermöglichen.
2. Besondere Sprechzeiten
Besondere Sprechzeiten einzelner Fachdienste ersehen Sie aus der Homepage des Hohenlohekreises unter "Dienstleistung für den Bürger".
3. Individuelle Arbeitszeiten
Teilzeitbeschäftigte arbeiten nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen. In diesen Fällen bemühen wir uns, dem Bürger in geeigneter Form eine Information über die persönliche Arbeitszeit zu geben.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2018 freigegeben.