Gemeinderatssitzung
Sitzungssaal im Rathaus
Tagesordnung 08.04.2025
- Fragen der Einwohner
- Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren
2.1 Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Teil-Umbau einer Scheune zum Zweifamilienwohnhaus sowie den Abriss eines Schuppenanbaus auf Flst. 105 in der Weldingsfelder Straße 8 in Dörzbach-Hohebach
2.2 Änderungsantrag zum Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flst. 6868 im Jagstblick 8 in Dörzbach
2.3 Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Einfamlienwohnhauses mit Garage auf Flst. 345/15 im Sommerberg 13 in Dörzbach-Meßbach
2.4 Bauantrag zur Änderung einer Überdachung in der Max-Planck-Straße in Dörzbach
- 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde-verwaltungsverbands
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss der 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes GVV Krautheim
Vorstellung durch Herrn Ettwein vom Büro Klärle
- Bebauungsplan „Röteltal“
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Röteltal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Billigung des Vorentwurfs der Bebauungsplanänderung
c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nacH § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorstellung durch Frau Eisner vom Büro Klärle - Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Beratung und Beschlussfassung über die Dachsanierung der Leichenhalle im Friedhof in Dörzbach
- Verschiedenes
Aus dem Gemeinderat - Sitzung am 08.04.2025
- Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren
Der Gemeidnerat stimmt folgenden Baugenehmigungsverfahren erinstimmig zu.
- Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Teil-Umbau einer Scheune zum Zweifamilienwohnhaus sowie den Abriss eines Schuppenanbaus auf Flst. 105 in der Weldingsfelder Straße 8 in Dörzbach-Hohebach
- Änderungsantrag zum Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flst. 6868 im Jagstblick 8 in Dörzbach
- Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Einfamlienwohnhauses mit Garage auf Flst. 345/15 im Sommerberg 13 in Dörzbach-Meßbach
- Bauantrag zur Änderung einer Überdachung auf Flst. 6454 in der Max-Planck-Straße in Dörzbach
- 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde-verwaltungsverbands
- a) Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen
- b) Feststellungsbeschluss der 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes GVV Krautheim
Aufgrund einer Änderung innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes mussten erneut Stellungnahmen eingeholt werden. Vorgestellt wurden diese von Herrn Ettwein, vom Büro Klärle.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Die Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst.
Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung den Feststellungsbeschluss zu der 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands zu fassen. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Hohenlohekreis zur Genehmigung vorzulegen und die Bekanntmachung der Genehmigung zu gegebener Zeit vorzunehmen.
- Bebauungsplan „Röteltal“
- a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Röteltal“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- b) Billigung des Vorentwurfs der Bebauungsplanänderung
- c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Frau Eisner vom Büro Klärle stellte den Entwurf des Bebauugnsplans vor und ging auf wesentlichen Punkte sowie HIntergründe ein.
Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Röteltal“ sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten, örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 08.04.2025 maßgebend. Der Geltungsbereich umfasst einen 1,4 ha großes Plangebiet.
b) Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 08.04.2025 vorgestellten Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Rathaus Dörzbach sowie online auf der Internetseite der Gemeinde durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.
- Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Kämmerin Spirk infomierte dem Gemeinderat über die eingegangnen Spenden im Jahr 2024. Bereits im März vergangnen Jahres hat der Gemeinderat einen Teilbeschluss über die Annahmen der Spenden gefasst. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme der restlichen eingegangenen Spendenbeträge für das Jahr 2024. Ebenfalls wurde ein einstimmiger Beschluss über die Annahme der bisher eingangen Spenden für 2025 gefasst.
- Beratung und Beschlussfassung über die Dachsanierung der Leichenhalle im Friedhof in Dörzbach
Das Dach der Leichenhalle benötigt dringend eine Dachsanierung. Eine Komplettsanierung kann aus Kostengründen nicht stattfinden. Jedoch kann die Gemeinde die äußerlichen Schäden am Dach durch diese Maßnahme kurzfristig beheben und somit die Substanz der Halle erhalten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Flaschnerarbeiten an die Firma Wolpert aus Dörzbach-Hohebach zum Angebotspreis von 5.874,58 €, brutto, zu vergeben. Ebenso beschloss dieser einstimmig den Auftrag für die Zimmerarbeiten an die Zimmerei Kerian aus Dörzbach zum Angebotspreis von 12.013,53 € brutto zu vergeben.