Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen. Die Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung benachrichtigt dann die Meldebehörde Ihrer bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen. Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie

  • innerhalb Deutschlands umziehen. Dann genügt es, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
  • Ihre bisherige Hauptwohnung aufgeben, so dass dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung wird oder
  • wenn eine von mehreren Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-18
Telefax: 07937 9119-20
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Sprechzeiten

Montag:          08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:        08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:    07:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Hauptamt
Rathaus

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Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Zuständiges Amt

Anschrift

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Marktplatz 2
74677 Dörzbach
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