Fischereischein

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Ansprechpartner

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-0
Telefax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung

Hauptamt
Rathaus

Telefon: 07937 9119-18
Telefax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag:          08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag:        08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:    07:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Marktplatz 2
74677 Dörzbach
Anfahrt planen

Telefon: 07937 9119-0
Telefax: 07937 9119-20
E-Mail schreiben

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr || 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr || 16:00 - 18:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung