Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen. Den Nachweis, dass Sie die für die Ausübung der Jagd erforderliche Sachkunde beherrschen, erhalten Sie mit Bestehen der Jägerprüfung.


Medieninfo vom 16.01.2023

Die Jagdbehörde im Landratsamt Hohenlohekreis bittet darum, dass Anträge auf Verlängerung von Jagdscheinen ausschließlich per Post an die Adresse: Landratsamt Hohenlohekreis, Untere Jagdbehörde, Allee 17, 74653 Künzelsau eingesendet werden sollen. Alternativ kann der Antrag auch direkt in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.hohenlohekreis.de unter der Rubrik Bürgerservice / Was erledige ich wo? / Formulare / Ordnung und Zuwanderung zu finden. Es hat die Bezeichnung „Jagdrecht – Jagdschein: Antrag“.

Dem Antrag muss neben dem Jagdschein auch ein Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum beiliegen. Sofern im Jagdschein alle Felder für die Verlängerung bereits voll sind, wird zusätzlich ein aktuelles Passfoto benötigt; bei Neuanträgen zusätzlich ein Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung. Nach erfolgter Verlängerung wird der Jagdschein zusammen mit einem Gebührenbescheid per Postzustellungsurkunde direkt an die Antragsteller zurückgeschickt.

Seit 2020 muss bei der Jagdscheinverlängerung auch das Landesamt für Verfassungsschutz beteiligt werden. Hierdurch kann sich die Antragsbearbeitung verzögern. Antragsteller werden gebeten, auf Rückfragen zum Stand der Bearbeitung zu verzichten. Eine längere Bearbeitungszeit hat keine negativen Auswirkungen auf die Gültigkeit der Pachtverträge oder dergleichen.

Für Rückfragen ist die untere Jagdbehörde per E-Mail an Waffen-und-Jagd@hohenlohekreis.de oder telefonisch unter der Nr. 07940 18-1310 erreichbar.

Zuständiges Amt

Anschrift

Allee 17
74653 Künzelsau
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Telefon: 07940 18-0
Telefax: 07940 18-336
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