Bodenrichtwerte
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachterausschuss am 20.06.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen.
Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen Werten um rechnerisch ermittelte Durchschnittswerte handelt. Je nach Bodenqualität, Lage, Zuschnitt und Größe des Grundstücks sind Zu- und Abschläge denkbar. Die Flächenpreise gelten jeweils ohne Gebäude und Aufwuchs.
Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gemeinsame Gutachterausschusses Künzelsau Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Der Zusammenschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau umfasst: Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal,Waldenburg und Weißbach.
Die Bodenrichtwerte können ab dem 01.07.2023 auch auf der Internetseite BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.
Künzelsau, 20.06.2023
Konrad Schmetzer Anja Zinsler
Stellvertretender Vorsitzender des Leiterin der Geschäftsstelle des
GGA Künzelsau GGA Künzelsau
Tag der Veröffentlichung: 28. Juni 2023
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (maßgeblich für die Grundsteuererhebung) finden Sie bei den Dokumenten.
Hinweise und Ergänzungen zu den neuen Bodenrichtwerten:
Wir möchten den Einwohnern noch eine kleine Hilfestellung für die bessere Zuordnung der Bodenrichtwerte geben.
Zum einen findet jeder Eigentümer über Boris-bw bei Eingabe seiner Anschrift, gleich die korrekten Angaben zu seinem Flurstück. Zum anderen ist die Zone auf der Karte auf Boris-bw ersichtlich. (www.gutachterausschuesse-bw.de)
Der gemeinsame Gutachterausschuss hat folgende Gebiete zu einem Gebiet zusammengefasst:
Ehemals Glaswiesen und Urenberg I jetzt Wohngebiet Glaswiesen
Ehemals Urenberg II, Seniorendorf und Zwetschgenrain jetzt Wohngebiet Urenberg
Ehemals Büttelsberg und Dorfberg I - III jetzt Wohngebiet Dorfberg
Baugebiet an der Mittelmühle bleibt wie bisher
Ehemals Altenberg I + II und Mühlgarten I + II jetzt Wohngebiet Mühlgarten / Altenberg
Ehemals Ortslage, Meßbacher Straße und Finkenweg jetzt Mischgebiet Ortsmitte (Meßbacher Straße / Finkenweg)
Ehemals Hinterm Dorf und MI Wohnen und Einkaufen jetzt Mischgebiet Hinterm Dorf
Ehemals Ehrenwiesen I + II und Hirtenau I + II jetzt Wohngebiet Hirtenau / Ehrenwiesen
Ehemals Brechofen, Mühlrain und Seewiesen jetzt Wohngebiet Seewiesen / Mühlrain
Ehemals Seewiesen und Tannenwald jetzt Wohngebiet Seewiesen / Tannenwald
Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich an den gemeinsamen Gutachterausschuss oder die Gemeinde wenden.