Kommunales Starkregenrisikomanagement Gemeinde Dörzbach

So genannte „Starkregenereignisse“ haben in den letzten Jahren zunehmend auch in Deutschland zu erheblichen Sachschäden geführt und sogar Menschenleben gefordert. Als „Starkregenereignisse“ werden lokal begrenzte Regenereignisse mit meist relativ kurzer Dauer, großen Niederschlagsmengen und geringer räumlicher Ausdehnung bezeichnet.

Aufgrund dieser Parameter stellen solche Ereignisse ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Infolge der Klimaerwärmung muss nach Erkenntnissen der Wissenschaft mit einer weiteren Zunahme von Starkregenereignissen und deren Intensität gerechnet werden.
Die Vorwarnzeiten bei Starkregenereignissen sind im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen extrem kurz und die Schäden können unabhängig von Gewässern alle Regionen einer Siedlungsfläche betreffen.
Der Wasserverband Ette-Kessach hat in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart, ein kommunales Starkregenrisikomanagement erstellt. 

Ergebnisse der Starkregengefahrenkarten
Die Starkregengefahrenkarten wurden für drei Szenarien berechnet und dargestellt:
- Ein seltenes,
- ein außergewöhnliches und
- ein extremes Oberflächenabflussereignis.
Die Karten wurden für die Siedlungsbereiche der Gemeinde Dörzbach erstellt, wobei als Ergebnis der Modellierung für die jeweiligen Bereiche die maximalen Überflutungsausdehnungen, die Überflutungstiefen und die Fließgeschwindigkeiten für alle drei Szenarien dargestellt werden.
Den aus den Karten resultierenden Maßnahmenvorschlägen wird ein außergewöhnliches Ereignis zugrunde gelegt. Dieses bringt mit einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis mit der Dauer von einer Stunde etwa 56 mm/m². Bei einem solchen Ereignis werden weite Bereiche des betroffenen Areals überflutet.
Gemäß dem Leitfaden bestehen für die unterschiedlichen Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten potenzielle Gefahren. Im Rahmen einer Risikoanalyse wurden Risikobereiche und Risikoobjekte identifiziert. Für kommunale und öffentliche Gebäude wurde eine Analyse des jeweiligen Objektes durchgeführt und sogenannte Risikosteckbriefe erstellt. Die Risikosteckbriefe enthalten eine kurze Darstellung des bestehenden Überflutungsrisikos, eine Bilddokumentation sowie erste Maßnahmenoptionen. Für die Kommune soll das als Grundlage für Hochwasserschutzmaßnahmen am betroffenen Objekt dienen.
Die Starkregengefahrenkarten wurden von der Gemeinde und dem Landratsamt plausibilisiert und vorangegangene Ereignisse konnten bestätigt werden.

Neben den im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten gefährdeten Objekten wurden insbesondere auch die gefährdeten flächenhaften Bereiche herausgearbeitet. Als Maßstab für die Klassifizierung in der Risikobewertung (hoch – mittel – gering) wurden vor allem die Überflutungstiefe und die Anzahl der gefährdeten Gebäude für den Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses angesetzt.
Grundsätzlich gilt beim Hochwasserschutz das Prinzip der Eigenvorsorge, das heißt, dass jeder Grund- und Hauseigentümer zunächst verpflichtet ist, sich selbst gegen Hochwasser zu schützen. Jede Schutzmaßnahme kann durch zusätzliche Objektschutzmaßnahmen noch optimiert werden. Bei Starkregen auftretende Zuflüsse aus den Außengebieten können durch Rückhaltungen mit gedrosselter Ableitung, optimaler Weise in ein Fließgewässer, zwischengespeichert werden. Dem gegenüber können Überflutungen in den Siedlungsbereichen, die durch den Niederschlag und daraus resultierenden Abfluss im Siedlungsbereich selbst entstehen, kaum verhindert und nur begrenzt abgemildert werden, da die Kanalisation in einem solchen Fall zumeist hoffnungslos überlastet und überstaut ist. Hier ist die Eigenvorsorge der Betroffenen dann besonders wichtig.